ie Veranstaltung ist durch den NLV genehmigt und wird nach den geltenden Bestimmungen des DLV durchgeführt.
Nun ist es Realität, die Mitteilung des Landkreises:die von Ihnen geplante Veranstaltung ist nach den derzeit gültigen Rechtsgrundlagen der Corona-Verordnung nicht durchführbar.
Wir hoffen dann auf 2023 !!?!!